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Einvernehmensprotokoll „Maßnahmen zum Unterhalt der Kinder“ überarbeitet

Vor Kurzem wurde das überarbeitete Einvernehmensprotokoll „Maßnahmen zum Unterhalt der Kinder“ vorgestellt, welches vom Landesgericht Bozen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bozen, der Rechtsanwaltskammer Bozen sowie der Nationalen Beobachtungsstelle für Familienrecht/Sektion Bozen ausgearbeitet wurde.

Ziel des Einvernehmensprotokolls ist es, den Unstimmigkeiten zwischen den Eltern, durch die Aufzeigung von Richtlinien zuvorzukommen, die bei der Festlegung des Beitrags zum Unterhalt der Kinder und bei der Bestimmung der außerordentlichen Spesen für die minderjährigen Kinder oder für die volljährigen, aber wirtschaftlich nicht selbstständigen Kinder und/oder für die Kinder mit Handicap zu befolgen sind.

Das Dokument wurde auf der Webseite des Landesgerichts veröffentlicht (direkter Download: deutsch / italienisch).